Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

objektives Verfahren

1. Ein "selbständiges" Strafverfahren, das nicht auf Verfolgung einer bestimmten Person, sondern lediglich auf Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung von Gegenständen oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes gerichtet ist, wenn das Strafverfahren gegen den Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann. Gesetzliche Regelung in §§ 440 ff. StPO, § 10 WStrG. - 2. Das Sicherungsverfahren (§§ 413 ff. StPO).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
objektives Recht
Objektivität

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Steuererstattungsanspruch | non accelerating inflation rate | CEDI | Versteigerungstermin | Beschaffungsmarktforschung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum