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ordentliche Ausgaben

Ausgaben, die im regelmäßigen Gang des Staatslebens jährlich oder doch in bestimmter Periodizität vorkommen und daher einem fortdauernden Bedürfnis entsprechend genau zu planen sind. ordentliche Ausgaben A. bilden die Ausgabeseite des ordentlichen Haushalts. Sie sollen grundsätzlich durch ordentliche Einnahmen gedeckt werden. Im geltenden Haushaltsrecht nicht mehr verwendeter Begriff. - Gegensatz: außerordentliche Ausgaben.

 

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