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ordentliche Einnahmen

regelmäßige, planbare Einnahmen des Staatssektors zur Deckung ordentlicher Ausgaben. Zu den o. E. gehören Erwerbseinkünfte, Gebühren, Beiträge, Steuern und Zölle. ordentliche Einnahmen E. bilden die Einnahmeseite des ordentlichen Haushalts. Im geltenden Haushaltsrecht nicht mehr verwendeter Begriff. - Gegensatz: außerordentliche Einnahmen.

 

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