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außerordentliche Einnahmen

unregelmäßige öffentliche Einnahmen, v. a. die Kreditaufnahmen des Staatssektors; a. E. bilden die Einnahmeseite des außerordentlichen Haushalts. Sie decken die außerordentlichen Ausgaben. Im geltenden Haushaltsrecht nicht mehr verwendeter Begriff (Haushaltssystematik). - Gegensatz: ordentliche Einnahmen.

 

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