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Parteiverrat

Vergehen nach § 356 StGB. Ein Rechtsanwalt oder anderer Rechtsbeistand, der in derselben Rechtssache pflichtwidrig beiden Parteien Rat oder Beistand leistet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn er im Einverständnis mit dem Gegner seine Partei benachteiligt, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

 

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