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Personengarantieversicherung

Vertragsform der Vertrauensschadenversicherung. Die Personengarantieversicherung ersetzt Schäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Mitarbeitern der Unternehmen. Sie wird im Normalfall dann abgeschlosssen, wenn der Versicherungsnehmer nur einen bestimmten Personenkreis in die Versicherung einschließen will, der dann durch namentliche Benennung oder durch Zugehörigkeit zur Abteilung oder Funktion festgelegt wird.

 

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