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Pflegekrankenversicherung

Versicherungsform der privaten Krankenversicherung, zur Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. - 1. Leistungsvoraussetzungen: Wie in der Pflegerentenversicherung. - 2. Versicherungsleistungen: Drei Tarifmodelle werden angeboten: a) Pflegekostenversicherung: Im Leistungsfall erhält der Versicherte 80% der anfallenden Pflegekosten; i. a. ist die Erstattung auf einen Höchstsatz pro Tag oder Jahr begrenzt. - b) Pflegetagegeldversicherung: Bei Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbartes Pflegetagegeld gezahlt, dessen Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig ist, u. U. auch davon, ob die Pflege durch Fachpersonal durchgeführt wird. - c) Mischform aus Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung. - d) In Kürze sind neue Tarife zu erwarten, die eine Angleichung an die private Pflegepflichtversicherung herbeiführen.

 

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