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programmierbare Entscheidung

programmierte Entscheidung. 1. Begriff: Entscheidung, für die die Organisation spezifische Prozesse entwickelt. Voraussetzung für p. E. ist das Vorliegen wohl strukturierter Probleme, d. h. die Merkmale eindeutig formulierte Ziele, Informationen über deren Konsequenzen, Vorhandensein eines Lösungsalgorithmus müssen gegeben sein. - 2. Arten (nach dem Grad der Programmierbarkeit): a) Routineentscheidungen, bei denen das Ausführungsprogramm direkt assoziiert wird. b) Adaptive Entscheidungen, bei denen das Ausführungsprogramm zwar zunächst nicht bekannt ist, aber mit Hilfe eines zulässigen Algorithmus sicher gefunden werden kann. c) Innovative Entscheidungen, bei denen weder Ausführungsprogramm noch zulässiger Algorithmus bekannt sind; innovativ sind Entscheidungen auch dann, wenn wohl definierte Entscheidungsprobleme mit heuristischen Programmen gelöst werden oder wenn ein Algorithmus erst entwickelt werden muß. - Gegensatz: nichtprogrammierbare Entscheidung.

 

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