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Promesse

1. Urkunde, in der eine Leistung (insbes. Lieferung von Effekten) versprochen wird. - 2. Vom Inhaber einer Losanleihe ausgestelltes Zwischenlos. Der Inhaber der Promesse kann an der nächsten Ziehung teilnehmen; dieses Anrecht wird durch Zahlung einer Prämie an den Besitzer des Losanleihestückes erworben (Promessengeschäft). - In Bundesrep. D. verboten.

 

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PROM
Promille-Grenze

 

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