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Qualitätssicherung

I. Begriff: Alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der Schaffung und Erhaltung der Konzept- und Ausführungsqualität (Qualität) dienen.
II. Teilfunktionen: 1. In der Qualitätsplanung werden die Qualitätsmerkmale ausgewählt sowie ihre geforderten und zulässigen Ausprägungen für ein Produkt und Verfahren festgelegt. Dies geschieht im Hinblick auf die durch die Anwendung oder eine Norm gegebenen Erfordernisse und deren Realisierbarkeit. - 2. Qualitätssteuerung, die oftmals auch als Qualitätslenkung oder Qualitätsregelung bezeichnet wird, beinhaltet die Vorgabe der geplanten Produkt- und Ausführungsanforderungen sowie deren Überwachung mit ggf. erforderlicher Korrektur der Ausführung bei der Produkterstellung. Unter Verwendung der Ergebnisse der Qualitätskontrolle sollen die vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Hierzu können zum einen Maßnahmen veranlaßt werden, die qualitätsmindernde Störungen im Produktionsprozeß beseitigen helfen, z. B. durch rechtzeitigen Werkzeugwechsel mit entsprechender vorbeugender Instandhaltung. Zum anderen können auch Maßnahmen geplant und veranlaßt werden, die auf eine Änderung der Entwurfsqualität oder der eingesetzten Produktionsverfahren abzielen. - 3. Die Qualitätskontrolle oder auch Qualitätsprüfung beinhaltet einen Soll-Ist-Vergleich, bei dem festgestellt wird, inwieweit Produkte die an sie gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Qualitätskontrolle i. w. S. beinhaltet sowohl die Überprüfung der Entwurfsqualität als auch die Überprüfung der Ausführungsqualität. Die Überprüfung der Ausführungsqualität als Qualitätskontrolle i. e. S kann nach dem Umfang der durchzuführenden Kontrollmaßnahmen in Totalkontrolle oder Partialkontrolle unterschieden werden. Durch die Partialkontrolle (statistische Qualitätskontrolle) wird versucht, mit Hilfe statistischer Methoden entweder Aussagen über den Zustand des Produktionsprozesses zu machen (Produktionskontrolle) oder Informationen über den Ausschußanteil eines gefertigten Loses zu erhalten (Abnahmeprüfung). Bei der Abnahmeprüfung werden Stichprobenprüfpläne verwendet, während bei der Produktionskontrolle die Kontrollkartentechnik zur Anwendung kommt. Eine Verbindung zwischen Produktionskontrolle und Abnahmeprüfung stellt die kontinuierliche Stichprobenprüfung dar.

 

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