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Reisekreditbrief

Akkreditiv in Urkundenform (Kreditbrief) zur Erleichterung des Reiseverkehrs. Der Reisende kann gegen Vorlegung der Urkunde bis zu einem im Reisekreditbrief bezeichneten Höchstbetrag bei jedem zum Korrespondentenkreis der ausstellenden Bank gehörenden Kreditinstitut nach entsprechender Legitimation Bargeld abheben (vgl. auch Zirkularkreditbrief). Durch heute übliche Reisezahlungsmittel, z. B. Reisescheck, Eurocheque, Kreditkarte fast völlig verdrängt.

 

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