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Reiselagerversicherung

Versicherung von wertvollen Verkaufswaren (Schmuck, Uhren, Edelsteine), die der Vertreter im Kraftwagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bei sich führt, verkauft und ausliefert. - Versichert sind nach Art der Objekte Schäden durch Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Beraubung, Transportmittelunfall etc., nicht aber zum Beispiel Schäden durch Unterschlagung oder grobe Fahrlässigkeit des Reisenden oder durch Zahlungsunfähigkeit von Käufern. Beschränkungen der Haftung vor allem bei Aufbewahrung in Kraftfahrzeugen zur Nachtzeit.

 

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