Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Restriktion

Nebenbedingung. 1. Begriff: Mathematische Bedingung der Form f (x1, x2, ..., xn) 0, die den Zahlenbereich der Variablen x1, x2, ..., xn auf solche Zahlenwerte einengen soll, die dieser Bedingung genügen. "" steht für eines der Restriktionszeichen: "=" (sprich: "gleich" oder "genauso groß wie"); "" (sprich: "größer gleich" oder "mindestens so groß wie"); " < " (sprich: "kleiner", "echt kleiner" oder "strikt kleiner"); " > " (sprich: "größer", "echt größer" oder "strikt größer"). - 2. Spezielle Typen: a) Gleichungsrestriktion und Ungleichungsrestriktion; b) lineare Restriktion und nichtlineare Restriktion; c) redundante Restriktion und nichtredundante Restriktion; d) Nichtnegativitätsrestriktion; e) Strukturrestriktion. - Vgl. auch Restriktionssystem.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Restposten der Zahlungsbilanz
Restriktionssystem

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Platzvertreter | Entwicklungskosten | Vollkosten | Verbands-Gruppenversicherung | Lizenzgebühren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum