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Rückgabe

umsatzsteuerrechtlich a) die Rücksendung von Bestandteilen einer vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Ware nach deren Verarbeitung, wenn die Bestandteile von vornherein nicht an den Käufer übertragen werden sollten, z. B. die Rückgabe von Magermilch an den Bauern, der Vollmilch an die Molkerei lieferte; b) die Rückgängigmachung einer Lieferung. - Die Rückgabe unterliegt nicht der Umsatzsteuer; bei a) wegen § 3 V UStG, bei b) wegen fehlendem Leistungsaustausch. - Anders: Rücklieferung.

 

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