Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Leistungsaustausch

I. Kostenrechnung: Vgl. innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
II. Umsatzsteuer: Lieferungen und (sonstige) Leistungen eines Unternehmers sind nur i. S. eines Leistungsaustausch umsatzsteuerbar. Leistungsaustausch liegt vor, wenn sich eine Leistung auf den Erhalt einer Gegenleistung (Entgelt) richtet und damit die gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung auslöst (innere Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung). Die Gegenleistung kann auch freiwillig oder nicht gleichwertig zur Leistung sein. Kein L.: a) wenn Lieferungen rückgängig gemacht werden (Rückgabe); b) bei Erbschaften und (echten) Schenkungen; c) bei (echten) Schadenersatzleistungen (einschl. Verzugs-, Fälligkeits- und Prozeßzinsen); d) bei (echten) Gesellschafterbeiträgen (Gesellschaftsleistungen, Arbeitsgemeinschaft); e) bei (echten) Mitgliederbeiträgen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Leistungsabweichung
Leistungsbeistellung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kaffeelager | Handelswissenschaft | gesamtwirtschaftliches Produktionspotential | Industrialisierung | Front-end-Rechner
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum