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Gesellschaftsleistungen

1. Begriff: Lieferungen und (sonstige) Leistungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. - 2. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) Leistungen innerhalb des Gesellschaftsverhältnisses (z. B. die Geschäftsführung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ohne besonderes Entgelt; echte Gesellschafterbeiträge) sind wegen fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar. b) Leistungen außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses, die für ein besonders berechnetes Entgelt erbracht werden (z. B. Gesellschafter verkauft Gegenstand an Gesellschaft oder umgekehrt; unechter Gesellschafterverbrauch), sind steuerbar und, soweit keine Steuerbefreiung greift, steuerpflichtig, vorausgesetzt, der Gesellschafter handelt als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Allein durch eine Mitunternehmerstellung wird die Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 UStG nicht begründet. c) Einlagen des Gesellschafters in Form von Lieferungen oder sonstigen Leistungen sind unter diesen Voraussetzungen ebenfalls steuerpflichtig; die Gegenleistung der Gesellschaft besteht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten, die nach § 4 Nr. 8 f. UStG steuerfrei ist. d) Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft: Er erbringt regelmäßig keine steuerpflichtige Leistung (ggf. Steuerbefreiung). Besteht die Gegenleistung der Gesellschaft in einer Lieferung oder sonstigen Leistung (z. B. Sachabfindung), liegt - bei fehlender Steuerbefreiung - ein steuerpflichtiger Umsatz vor. e) Gleiches gilt für die Auflösung einer Gesellschaft.

 

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