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Leistungsbeistellung

Begriff des Umsatzsteuerrechts für das Zurverfügungstellen von Leistungen, d. h. Lieferungen und (sonstigen) Leistungen (Leistungsbeistellung i. w. S.) oder ausschließlich von sonstigen Leistungen (Leistungsbeistellung i. e. S.), durch den Auftraggeber an den Hersteller eines Werkes. Die beigestellte (sonstige) Leistung ist nicht Bestandteil der Leistung des Werkunternehmers, auch wenn er bei der Beschaffung der Leistung als Agent oder Berater mitwirkt. - Beispiel: Werkunternehmer A berät den Auftraggeber B bei der Beschaffung der beizustellenden und von C zu bewirkenden Leistung. Beschafft hingegen A im eigenen Namen und für Rechnung des B die Leistung von C, umfaßt die Leistung des A an B auch diese Leistung. - Form der Leistungsbeistellung (i. w. S.): Materialbeistellung.

 

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