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			   |  | Saatgut i. Saatgut des Saatgutverkehrsgesetzes Samen, der für die Erzeugung von Pflanzen bestimmt ist, sowie Pflanzgut von Kartoffeln und Reben. - Wer Saatgut vertreibt, gewerbsmäßig abfüllt oder für andere verarbeitet, hat ein Saatgutkontrollbuch über Eingänge und Vertrieb von Saatgut zu führen und zur Überwachung bereitzuhalten. (SaatgutaufzeichnungsVO vom 21. 1. 1986, BGBl I 214) m. spät. Änd. - Einfuhr und Vertrieb von Saatgut unterliegen Beschränkungen. - Eine Sortenliste wird beim Bundessortenamt geführt.    
                  
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