Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Schließfach

im Bankwesen nummeriertes Fach in einem Stahlschrank einer Bank, das an Kunden zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Dokumenten und Wertsachen vermietet wird. - Die Stahlschränke sind in mit besonderen Sicherheitsvorrichtungen versehenen Stahlkammern untergebracht. - Der Mieter (oder die Mieter, denn es können auch mehrere Personen gemeinsam ein Fach mieten) erhält gegen Vorauszahlung einer nach Größe gestaffelten Mietgebühr (Schließfachmiete) den Safeschlüssel ausgehändigt. Die Schließfach stehen unter Mitverschluß der Bank, die den Schlüssel zu einem zweiten Schloß des Safes zurückbehält, so daß nur Mieter und Vermieter zusammen das Schließfach öffnen können. Jede Öffnung eines Schließfach wird in das dafür bestimmte Kontrollbuch eingetragen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Schlichtungsverfahren
Schlupf

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : IFH | Grad (°) | Technische Hochschulen (TH) | value administration | Downsizing
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum