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Sondereinzelkosten

die in der Zuschlagskalkulation im Rahmen der Vollkostenrechnung über Einzelmaterial und Fertigungslöhne hinaus auftragsweise erfaßbaren Einzelkosten, die nicht in die Kostenstellenrechnung einbezogen werden. Sie werden den Kostenträgern direkt angelastet. - Zu unterscheiden: Sondereinzelkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten des Vertriebs.

 

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Sondereinzelkosten der Fertigung

 

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