Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sperrzeit

Zeitraum, während dessen der Anspruch oder auch Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld und evtl. auch auf Anschlußarbeitslosenhilfe ruht. - 1. Grundgedanke: Leistungspflicht aus der Arbeitslosenversicherung soll gemindert werden, wenn der Arbeitslose den Eintritt des Versicherungsfalls selbst herbeigeführt oder verschuldet hat oder aber an der Behebung der eingetretenen Arbeitslosigkeit nicht ausreichend seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist. - 2. Eintritt der S.: Wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund (1) das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß für die Kündigung des Arbeitgebers gegeben und dadurch seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; (2) trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine vom Arbeitsamt angebotene Arbeit nicht angenommen oder nicht angetreten hat; (3) trotz Belehrung über die Rechtsfolgen sich geweigert hat, an zumutbaren Ausbildungs-, Umschulungs-, Fortbildungs- oder (beruflichen) Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen; (4) die Teilnahme an einer solchen Maßnahme abgebrochen hat. - 3. Dauer: I. d. R. acht Wochen, bei Vorliegen einer besonderen Härte vier Wochen, in Ausnahmefällen nur zwei Wochen. Hat der Arbeitslose nach der Entstehung bereits einmal Anlaß für eine Sperrzeit von acht Wochen gegeben und hierüber einen schriftlichen Bescheid erhalten, so erlischt der noch zustehende Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose erneut Anlaß für eine Sperre von acht Wochen gegeben hat (§ 119 AFG). Hat der Arbeitslose in der Zeit bis zum 31. 12. 2000 ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis oder die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig durch vertragswidriges Verhalten herbeigeführt, so beträgt die Sperrzeit zwölf Wochen und in besonderen Härtefällen sechs Wochen (§ 119 a AFG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Sperrwirkung
Spesen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : gefahrgeneigte Arbeit | Konsignationsverkauf | Rorschach-Test | Parallelpolitik | strategische Geschäftseinheit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum