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SRU

Sachverständigenrat für Umweltfragen, vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 10.8.1990 ins Leben gerufenes unabhängiges Expertengremium zur Begutachtung der Umweltsituation und der Umweltbedingungen in der Bundesrep. D. Der SRU besteht aus sieben Mitgliedern, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse oder über besondere Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen und vom Bundesminister für vier Jahre berufen werden. Eine Wiederberufung ist möglich. Der SRU erstellt mindestens alle zwei Jahre ein Gutachten, das der Bundesregierung zugeleitet und veröffentlicht wird. Zusätzliche Gutachten oder Stellungnahmen zu umweltbezogenen Themen können vom SRU in Eigeninitiative veröffentlicht werden. Der Tätigkeitsbereich des Sachverständigenrates ist recht weit gespannt: Die Gutachtertätigkeit schließt im ökologischen und umweltpolitischen Bereich sowohl die Reflexion methodischer Grundlagen als auch Stellungnahmen zur umweltrelevanten Gesetzgebung oder zu aktuellen Problemen ein.

 

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