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Steuerberatergebührenordnung

Gebührenordnung für die Leistungen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten vom 17. 12. 1981 (BGBl I 1442). Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeiten sieht die Steuerberatergebührenordnung eine Wertgebühr vor; sie ergibt sich durch Anwendung eines nach oben und unten begrenzten Prozentsatzes (Gebührenrahmen) auf den Gegenstandswert, die tätigkeitsspezifischen Bemessungsgrundlagen. Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf wenige Tätigkeiten beschränkt. - Eine Abweichung von Steuerberatergebührenordnung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Mandanten.

 

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