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Ordnungsaxiome

Annahme der Vollständigkeit, Reflexivität und Transitivität der Präferenzordnung eines Konsumenten. Das Axiom der Vollständigkeit besagt, daß ein Konsument beim Vergleich zweier Güterbündel (Konsumpläne) aus seiner Konsummenge stets weiß, welches Güterbündel er dem anderen vorzieht oder ob er indifferent zwischen beiden Güterbündeln ist. Reflexivität bedeutet, daß jedes Güterbündel höchstens so erwünscht ist, wie es selbst. Das Axiom der Transitivität einer Präferenzordnung besagt: Ist ein Güterbündel mindestens so erwünscht wie ein zweites, und ist dieses zweite Güterbündel mindestens so erwünscht wie ein drittes, dann ist auch das erste Güterbündel mindestens so erwünscht wie das dritte. Das Axiom der Reflexivität ist trivialerweise erfüllt. Empirische Untersuchungen haben ergeben, daß das Transitivitätsaxiom bei manchen Konsumenten nicht erfüllt ist. Viele Ergebnisse der Theorie des Konsumenten lassen sich jedoch auch mit schwächeren Annahmen als dem Transitivitätsaxiom ableiten.

 

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