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Steuerlager

Lagerstätten, in denen eine verbrauchsteuerpflichtige Ware durch Hersteller, Händler oder gewerbliche Lagerhalter gelagert werden darf, ohne daß bereits die Verbrauchsteuer entsteht (Steueraussetzung). Die Bewegung der Ware zwischen zwei Steuerlagern, auch in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU, ist zulässig. Erst das Ausscheiden der Ware aus dem System der Steuerlager führt zum Entstehen der Steuerpflicht (Übergang in den freien Verkehr).

 

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