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Grundgeschäftserklärung

schriftliche Erklärung, die die Kreditinstitute bei der Rediskontierung von Bankakzepten und Debitorenziehungen darüber abzugeben hatten, daß der Wechsel ein Handelswechsel ist, insbes. nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Debitoren dient. Heute i. a. nicht mehr gefordert.

 

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