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Steuerwirkungen

1. Begriff: Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. Steuerwirkungen umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungsphase (Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung und Sekundärwirkungen beim Steuerträger. - 2. Arten: a) Sachliche, räumliche, zeitliche Substitutionsprozesse der potentiell Betroffenen, um der Steuer legal auszuweichen. - b) Überwälzung: Prozeß der Übertragung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen auf den Steuerträger (Steuerüberwälzung) - c) Steuereinholung: Derjenige, der die Steuerlast trägt, kann versuchen, durch verstärkte Wirtschaftstätigkeit die Einkommenseinbuße auszugleichen (incentives). Wenn ein bestimmtes subjektives Belastungsgefühl überschritten ist, können auch entgegengesetzte Effekte (disincentives) eintreten. Wirkungen auf die unternehmerische Investitionsentscheidung (Bedeutung für die Konjunktur- und Wachstumspolitik), auf die private Spar- und damit Konsumentscheidung und Wirkungen auf das Arbeitsangebots- und Nachfrageverhalten stehen im Mittelpunkt des Interesses. - Vgl. auch Steuerabwehr. - 3. Einfluß auf die Einkommensverteilung: Alle aufgezeigten Effekte schlagen sich in veränderten Einkommenspositionen nieder und enden in der Steuerinzidenz.

 

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