Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Steuerabwehr

1. Begriff: Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen. - 2. Formen: a) Rechtswidrige Formen: Steuerhinterziehung, Steuerumgehung. - b) Rechtlich zulässige Formen: Steuerausweichung (Steuervermeidung), Steuereinholung, Steuerüberwälzung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Steuerabgrenzung
Steuerabzug

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : zentraler Grenzwertsatz | Ausschließlichkeitsbindung | Gefahrenschutz | Media-Agentur | Musterrabatt
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum