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Steuereinholung

rechtlich zulässige Form der Steuerabwehr: Erhöhte Leistung des Steuerbetroffenen, um einen Ausgleich (Einholung) der Belastung aus Steuerzahlungen zu erzielen (A. Lampe). Während Steuern im Sektor Haushalte i. d. R. Konsumeinschränkungen bewirken, kann eine Steuer im Bereich der Unternehmungen auch gewisse "Anspornwirkungen" auslösen, insbes. bei Unternehmen, die kurzfristig ihre Steuerbelastung nicht auf die Abnehmer ihrer Erzeugnisse abwälzen können; sie versuchen deshalb, den durch Steuern eingetretenen Verlust auf dem Weg einer anderweitigen Kostensenkung auszugleichen. - Anders: Steuerausweichung.

 

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  Weitere Begriffe : Emissionsmonopol | gesellschaftliche Schwäche | Steuerzuschlag | direkte Preiselastizität der Nachfrage | Wareneingangskontrolle
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