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stille Zession

stille Forderungsabtretung, Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u. a. bei Sicherungsabtretung an Banken. Die st. Z. birgt die Gefahr, daß der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st. Z. an den zweiten Zessionar leistet und damit befreit wird (§ 408 BGB). - Vgl. auch Globalabtretung, Mantelzession.

 

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