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Störfall-Kommission

beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Beratung der Bundesregierung zu bildende Kommission, die gutachtlich Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen soll. In die St.-K. sind der Vorsitzende des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit, Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Gewerkschaften, der beteiligten Wirtschaft und der für den Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden zu berufen (§ 51 a BImSchG).

 

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