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Straßengüterverkehrsstatistik

Nach Maßgabe der Verordnung über Statistiken des Straßengüterverkehrs vom 30. 3. 1994 (BGBl I 680) werden im Bereich des Straßengüterverkehrs als Bundesstatistik die Unternehmensstatistik und die Verkehrsleistungsstatistik durchgeführt. Die Unternehmensstatistik erstreckt sich auf höchstens 20% der Unternehmen aus den Bereichen gewerblicher Güterfernverkehr und Güternahverkehr, Umzugsverkehr sowie Warenverkehr i. Straßengüterverkehrsstatistik d. Güterkraftverkehrsgesetzes und wird nach dem Stand des letzten Werktages im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Die Verkehrsleistungsstatistik erstreckt sich auf im Geltungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes zugelassene Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen sowie die von ihnen gezogenen Anhänger und wird laufend durchgeführt. Für die Statistiken besteht Auskunftspflicht. Die Ergebnisse der Statistiken werden vom Bundesamt für Güterverkehr und dem Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht aus den Statistiken im Rahmen verkehrsübergreifender Darstellungen.

 

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