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Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr; Sitz in Köln. - Aufgaben: Die BAG ist weitgehend mit der Erfassung von Daten über das Geschehen auf den Verkehrsmärkten befaßt. Nach Inkrafttreten des Tarifaufhebungsgesetzes zum 1.1.1994 sind die früheren Aufgaben der alten BAG - u. a. Überwachung der Einhaltung der Tarife - weggefallen. Geblieben sind die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs und des Werkfernverkehrs (§ 54 GüKG). Die veröffentlichten Statistiken über den Eisenbahn-, Güterkraft- und Binnenschiffsverkehr beruhen auf Stichprobenerhebungen. Neben den Statistiken des Güterkraftverkehrs werden auch halbjährliche Marktbeobachtungen und Sondererhebungen für den Güterverkehr auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße veröffentlicht.

 

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