Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sukzessivlieferungsvertrag

einheitlicher Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Lieferung einer festen oder nach dem Bedarf des anderen für eine gewisse Zeit zu bestimmenden Warenmenge, lieferbar in Raten, der andere (i. d. R.) zu ratenweiser Zahlung verpflichtet. Bei Gefährdung des Vertragszweckes durch Säumnis der einen Partei mit der Lieferung oder Zahlung oder durch eine mangelhafte Einzellieferung kann der andere Teil vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen; wirkt jedoch nur, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Sukzessivgründung
Sukzessivplanung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : lineare Gleichungsrestriktion | Ladung | Lohn-Preis-Spirale | Konnektionismus | Allokation
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum