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Tauschverwahrung

Tauschdepot, Form der Wertpapierverwahrung. Eigentümer hat den Verwahrer (Bank) ausdrücklich und schriftlich ermächtigt, Stücke aus seinem Depot gegen Wertpapiere derselben Art auszutauschen (§§ 10 ff. DepotG); der Hinterleger behält Eigentumsrecht. In der Praxis von geringer Bedeutung.

 

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