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Telekonferenzsystem

1. Begriff: Form der Geschäftskonferenz, bei der durch elektronische Medien ein Ersatz für die physische Anwesenheit aller Konferenzteilnehmer an einem Ort geschaffen wird. Dadurch entfällt die Anreise von verschiedenen Orten zu einem gemeinsamen Konferenzort. Technisch funktionsfähige und bereits geschäftlich genutzte T.: Video-, Audio- und Computerkonferenz. - 2. Formen: a) Videokonferenzen (Fernsehkonferenzen) werden zwischen speziellen Videokonferenz-Studios abgehalten, die über Breitband-Standleitungen (Breitband) verbunden sind. In jedem an einer Videokonferenz beteiligten Studio sind die Konferenzteilnehmer aus den übrigen Studios auf Bildschirmen zu sehen und ihre Diskussionsbeiträge über Lautsprecher zu hören. Studios werden meist von Großunternehmen intern genutzt; es existieren aber auch Studios, die (zu relativ hohen Gebühren) vermietet werden. - b) Audiokonferenzen werden mit unterschiedlichem Funktions- und Leistungsumfang angeboten. (1) Die einfacheren Formen beinhalten die Verbindung der Telefone mehrerer Teilnehmer durch spezielle Schaltungen im Fernsprechnetz und/oder ermöglichen mehreren Personen die Nutzung eines Telefons (Telefonkonferenz). (2) Die höchste Stufe bildet die Kommunikation über spezielle Audiokonferenzstudios (analog zu den Videokonferenzstudios), wobei statt der bildlichen Übertragung der entfernten Teilnehmer Möglichkeiten der Text- und Festbildkommunikation zwischen den Studios angeboten werden. - c) Die Computerkonferenz ist die abstrakteste Form der konferenzähnlichen Kommunikation zwischen Menschen. Hier werden die Konferenzbeiträge der Teilnehmer als Text über eine Tastatur in das Computerkonferenzsystem eingegeben, übertragen und den anderen Teilnehmern auf deren Bildschirmen angezeigt oder über Drucker ausgegeben. In einer Sonderform können unter Einschaltung einer Konferenzdatei (Datei) auch Konferenzen mit zeitlich versetzten Beiträgen abgehalten werden. - Vgl. auch Groupware.

 

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