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Träger der Wirtschaftspolitik

1. Begriff: Als Kernstrukturelement der allgemeinen Wirtschaftspolitik bezeichnet der T.d.W. die Institutionen und Personen, die den Prozeß der Wirtschaftspolitik vollziehen. Die Auswahl und die Funktion des wirtschaftspolitischen Trägers ist im wesentlichen durch das allgemeine politische System bestimmt, in dem der wirtschaftspolitische Träger operiert. Seine Definition berührt deshalb auch Fragen der Wirtschaftsordnung und der Staatsverfassung. - 2. Charakteristik: Der T.d.W. bestimmt den praktischen Vollzug der wirtschaftspolitischen Handlungen. Seine Charakterisierung resultiert daher aus der Beantwortung der beiden Fragen: "Wer handelt für wen" und "Wozu und wodurch ist der Handelnde legitimiert". a) Die erste Frage betrifft die aktive und passive Rolle der Staatsangehörigen im wirtschaftspolitischen Trägersystem, das wirtschaftspolitische Personifikationssystem mit den Grundtypen: individuelle Trägerschaft, Gruppenträgerschaft, monarchische Trägerschaft, oligarchische Trägerschaft und polyarchische Trägerschaft. (1) Bei der individuellen Trägerschaft handelt jeder für sich selbst (z. B. freie Marktwirtschaft, geordnete Anarchie), (2) bei der Gruppenträgerschaft die Gruppe für sich selbst (z. B. Kibbuz, Kleinkommune). Bei der (3) monarchischen Trägerschaft handelt einer für alle (Monarchie, Diktatur), bei der (4) oligarchischen eine Gruppe für alle (Aristokratie, Junta, parlamentarische Demokratie) und bei der (5) polyarchischen alle für alle (direkte Demokratie, Volksabstimmung). - Bei abgestuften Personifikationssystemen (z. B. bei föderalen Staatsstrukturen) ist die Art der Zusammenfassung der wirtschaftspolitischen Kompetenzen von zusätzlicher charakteristischer Bedeutung (z. B. die Dominanz der Bundespolitik über die Länderpolitik). - b) Die zweite Charakterisierung des T.d.W. beruht auf seiner Legitimation, mit den Teilaspekten Legitimationsverfahren und Legitimationsbereich. (1) Die verschiedenen Legitimationsverfahren entsprechen weitgehend den unterschiedlichen Verfassungsformen eines Staates. Insbes. sind die Methoden der Auswahl wirtschaftspolitischer Träger zu beachten (z. B. demokratische Wahl, Ernennung, Duldung, gewaltsame Übernahme der Trägerschaft). (2) Der Legitimiationsbereich des T.d.W. verweist in funktioneller Sicht auf die einzelnen Ablaufphasen des wirtschaftspolitischen Prozesses (Prozeß der Wirtschaftspolitik). Weiterhin sind zeitliche (z. B. Wahlperioden), räumliche (z. B. regionale Begrenzungen), thematische (z. B. Bundesbank für Geldpolitik) und personelle Abgrenzungen möglich.

 

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