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Triggerkonzept

1. Begriff: in der betrieblichen Datenverarbeitung, v. a. beim Betrieb von Dialogsystemen benutztes Konzept zur Steuerung der Verarbeitung im Computer. - 2. Prinzip: Eine durch Eingabe des Endbenutzers veranlaßte Aktion wird grundsätzlich sofort ausgeführt (Primärverarbeitung). Stellt das verarbeitende Programm fest, daß aufgrund der Aktion noch Folgeaktionen veranlaßt werden müssen, stellt es eine Nachricht in einen Pufferspeicher ein. Durch ein spezielles Programm (Triggereinrichtung) wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ausführung der Folgeaktionen (Sekundärverarbeitung) initiiert. - 3. Verwendung des T.: a) Auslagerung rechenzeitintensiver Verarbeitungsschritte zur Vermeidung extremer Antwortzeiten; b) Integration der Verarbeitung durch Programme aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten (z. B. PPS-System, Finanzbuchhaltung).

 

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