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Aussteuerung

Begriff der Krankenversicherung für zeitliche Begrenzung der Leistungspflicht auch bei Weiterbestehen der Krankheit. Aussteuerung in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das Ende der Pflicht der Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Besteht dieselbe Krankheit und dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit über die sog. Blockfrist von drei Jahren hinaus, so entsteht der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von 78 Wochen erneut (§ 48 II SGB V). Auf die Fristen werden Zeiten, in denen das Krankengeld geruht hat, angerechnet. - Seit 1. 1. 1974 entfällt Aussteuerung für Krankenhauspflege (§ 184 RVO).

 

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