Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Übergabe

im Sinne des BGB die Übertragung des Besitzes an einer Sache auf den Erwerber, so daß dieser oder sein Besitzmittler unmittelbarer Besitzer wird.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Überführungsfahrt
Übergabebilanz

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : öffentliche Schulden | Vermittlungsausschuß | Ergänzungsansatz | Paßwort | Lagerskontro
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum