Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Vermögensübertragung

1. Vollübertragung: Übergang des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung auf einen anderen Rechtsträger (§ 174 I UmwG). Den Anteilsinhabern des übertragenden Rechtsträgers wird keine Beteiligung an dem übernehmenden Rechtsträger, sondern eine Gegenleistung in anderer Form gewährt (z. B. Entschädigung). - 2. Teilübertragung: Übertragung eines Teils des Vermögens oder mehrerer bzw. sämtlicher Vermögensteile als Gesamtheit auf einen bestehenden Rechtsträger (§ 174 II UmwG) unter vorheriger Spaltung des Vermögens. Die Spaltungsvorschriften sind entsprechend anzuwenden (Spaltung von Kapitalgesellschaften). - 3. Gesetzlich geregelte Arten nach dem Umwandlungsgesetz vgl. Tabelle.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Vermögensübersicht
Vermögensumverteilungspolitik

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : ounce (oz ) | einnahmewirksame Erträge | Personalkredit | Zentralbankgeld | Kriegswirtschaft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum