Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Vollmacht-Spediteur

durch Empfänger Vollmacht gem. § 77 V EVO zur Zuführung der Güter vom Bestimmungsbahnhof zum Empfänger legitimierter Spediteur. Der V.-S. leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl. Nachnahme. Zwischen V.-S. und seinen Kunden gelten die ADSp, die Geschäfte werden deshalb auch durch den Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) versichert.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Vollmacht
Vollmachts-Treuhandschaft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Transfereinkommens-Lag | Deutsches Patentamt (DPA) | Bildungswesen | Schiefe | Ressource
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum