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Wählersouveränität

Begriff der Politischen Ökonomie; bedeutet, daß wirtschaftliche Pläne über ein Wahlverfahren festgelegt werden. Jeder Haushalt eines Wirtschaftssystems verfügt über eine Stimme, Produktions- und Konsumpläne werden mit Mehrheit beschlossen. I. d. R. sind Systeme mit Wählersouveränität solchen mit Konsumentensouveränität unterlegen (Wettbewerbsfunktionen).

 

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