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Wechselnehmer

Remittent, derjenige, an den oder an dessen Order der Wechselbetrag gezahlt werden soll. Die Angabe des Wechselnehmer im Wechseltext ist unbedingtes Erfordernis für die Gültigkeit des gezogenen Wechsels und des Solawechsels (Art. 1 Nr. 6, Art. 75 Nr. 5 WG).

 

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