Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Weinbaukataster

Kataster, in das die mit Reben bepflanzten Grundstücke einzutragen sind gem. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft i. d. F. vom 11. 9. 1980 (BGBl I 1665). - Aus dem Weinbaukataster müssen Eigentümer und Größe des Grundstücks sowie die angepflanzten Rebsorten hervorgehen; Bewertungs- und Klimazahl der Rebfläche sollen ersichtlich sein. - 1964 Einrichtung des W., 1965/66 erste statistische Aufbereitung. Ab 1968 jährl. Fortführung. 1979/80 vollständige Neufeststellung der Rebflächen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Weimarer Republik (1918-1933)
Weinbergsrolle

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Teilindossament | Zinsspannentheorem | Leistungsgerechtigkeit | Wechselaussteller | Exportring
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum