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Werkzeugkosten

Kosten für fremdbezogene und selbst hergestellte Werkzeuge. Werkzeugkosten werden als besondere Kostenart in der Kostenartenrechnung erfaßt bzw. im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung kalkuliert. Werkzeuge, deren Gebrauchsdauer über ein Jahr hinausreicht, werden auf Anlagekonten erfaßt (Anlagen) und sukzessiv abgeschrieben.

 

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