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Wettbewerbsvereinbarungen

1. Abreden unter Mitbewerbern zur Festlegung der Grenzen des Wettbewerbs. Nach Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig, soweit die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten oder die Vorschriften des Kartellrechts verstößt. - 2. Vereinbarungen des Unternehmens mit Handlungsgehilfen und entsprechende Vereinbarungen mit Handelsvertretern, Gesellschaften etc. - Vgl. auch Wettbewerbsklausel, Wettbewerbsverbot.

 

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