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Wirtschaftlichkeitserlaß

die 1937 durch das Reichswirtschaftsministerium verfügte Verbindlich-Erklärung des Kontenrahmens für alle Betriebe. Nach Schmalenbach hat der Erlaß dazu geführt, daß die Betriebe den gesetzlich vorgeschriebenen Kontenrahmen einführten, auch wenn er den betrieblichen Individualitäten nicht gerecht wurde. Dennoch wirkte der Wirtschaftlichkeitserlaß bahnbrechend zugunsten der Ordnungsmäßigkeit und Erkenntniskraft des Rechnungswesens in der Bundesrep. D.

 

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