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Wohnsitzfinanzamt

das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I 1 AO). (Vgl. auch Betriebsfinanzamt, Tätigkeitsfinanzamt und Verwaltungsfinanzamt). Das Wohnsitzfinanzamt ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer.

 

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