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Zinsgefälle

1. Unterschied des Zinsniveaus an verschiedenen Orten, insbes. in zwei Ländern, durch den unter sonst gleichen Bedingungen ein Geldabfluß von dem Land mit niedrigerem Zinsniveau in das mit höherem induziert wird (Arbitrage). In Zeiten von Währungskrisen und Abwertungen richten sich die Geldbewegungen nicht notwendigerweise nach dem Z., sondern werden auch oder v. a. von Spekulations- und Sicherheitsüberlegungen bestimmt. - 2. Zinsunterschied zwischen Geld- und Kapitalmarkt. I. d. R ist der Zins auf dem Geldmarkt niedriger. Gilt der umgekehrte Fall, wird auch von inverser Zinsstruktur (Zinsinversion) gesprochen.

 

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